(Bayrische Erklärung)
Wos isn des?
Mei, muas hoid sei. Aba d Rentn is eh nimma des wos moi war. Drum kon ma ois Betrieb wos guads doa und glei no Abziag spon.
I zoi für meine Leid, dann hams für späda wos und de bleim bei mir, weil´s des bei de andern ned griang Wiafui i zoi, kon i mocha wia i wui nua des minimum muas i beachtn.
(Hochdeutsche Erklärung)
Was ist betriebliche Altersvorsorge?
Eine Möglichkeit u. Pflicht auf Anfrage den Mitarbeitern eine zusätzliche Absicherung zu liefern. Dabei Sozialversicherungsbeiträge u. Steuern zu sparen und gleichzeitig durch attraktive Konstellationen den Mitarbeiterstamm zu halten oder sogar ausbauen zu können.
Eine Altersvorsorge, die aus dem Bruttogehalt bezahlt und vom Arbeitgeber bezuschusst wird .
Es gibt 5 Durchführungswege
Direktzusage
Direktversicherung
Pensionsfond
Pensionskasse
Unterstützungskasse
Wie kann ich damit Mitarbeiter binden?
Die Welt hat sich etwas verändert und genauso der Arbeitsmarkt. Heute ist es den meisten Unternehmen sehr wichtig gute und zuverlässige Mitarbeiter halten zu können und an sich zu binden. Die betriebliche Altersvorsorge ist ein ausgezeichneter, kostengünstiger und nachhaltiger Weg hierfür. Durch die zusätzliche Altersvorsorge, die auch gerade in dieser unsichern Zeit für viele Menschen wichtig ist, kann ich als Unternehmen hervorstechen.
Aktuell liegt der Höchstbeitrag bei uns in Bayern bei 536 € mtl. bzw. bei 6.432 € p.a. steuerfrei. 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Gestetzlichen Rentenversicherung West. Sozialversicherungsfrei sind nur 268€ mtl. bzw. 3.216 € p.a (Beispiel der Direktversicherung, da diese sich oft in Betrieben wiederfindet) Diesen Beitrag kann das Unternehmen ganz oder Teilweise für die Mitarbeiter zur Seite legen.
Was kann ich Mitarbeitern alles anbieten?
In einer betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitgeber neben den fünf Durchführungswegen festlegen ob seine Mitarbeitern eine Absicherung für Berufsunfähigkeit, Riester Rente oder Beitragsbefreiung bei BU mit integriert werden soll.
Heißt im Klartext der Unternehmer sucht für seine Mitarbeiter die Vertragsgestaltung aus.Über die Auswahl des Durchführungsweges nutzt er die Vorteile für sein Unternehmen.
Welche Möglichkeiten sich da eröffnen können Sie gerne mit einer Fachfrau oder Fachmann Diskutieren. Dies würde den Artikel jetzt sprengen.
Gibt es Pflichten?
15% des Mitarbeiterbeitrags muss zu bezahlt werden, der Rest ist Gutwill !
Als Arbeitgeber bin ich dazu verpflichtet 15% des Beitrags meines Mitarbeiters zu bezahlen alles was ich mehr bezahlte ist freiwillig, kommt aber hervorragend an und kann für viele besser sein als die klassische Gehaltserhöhung, da der volle brutto Beitrag in der Ansparphase genutzt wird. Der Zuschuss ist in fast allen Fällen mit einem Plus über die Einsparung der Lohnnebenkosten wieder zurückzuholen.